BEM erfolgreich gestalten: Praxis und Recht

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wesentlicher Baustein des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und in § 167 SGB IX verpflichtend geregelt. In der Praxis stellt das Betriebliche Eingliederungsmanagement insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen vor Herausforderungen.

Das BAG hat in einem Ende Januar 2022 veröffentlichten Urteil (BAG vom 07.09.2021, 9 AZR 571/20) klargestellt, dass der einzelne Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber keinen Anspruch auf Durchführung des BEM hat. Damit knüpft das BAG an seine bisherige Rechtsprechung an und betont, dass das BEM ein rechtlich regulierter verlaufs- und ergebnisoffener „Suchprozess“ ist, der individuell angepasste Lösungen zur Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeit ermitteln soll. Zu beachten ist jedoch, dass sowohl die zuständige Interessenvertretung als auch die Schwerbehindertenvertretung die Durchführung des BEM verlangen können.

Der #EFAR-Beitrag zeigt auf, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beim BEM zu beachten sind und gibt Praxistipps, wie ein BEM erfolgreich gestaltet werden kann.

Den vollständigen Artikel finden Sie im Expertenforum Arbeitsrecht:

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfolgreich gestalten: Praxis und Recht – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) (efarbeitsrecht.net)

Dana Hardt